Häusliche Betreuung
Niesky, Zittau und deutschlandweit

Unsere Zielsetzung

Pflegebedürftige Menschen sollen in den eigenen vier Wänden alt werden können. Meist übersteigt das Bedürfnis an Betreuung der Betroffenen jedoch das, was Angehörige und ambulante Pflegedienste leisten können. Betreuungswelt bietet die häusliche Pflege deutschlandweit in Form einer sogenannten 24 Stunden Betreuung an. Familienmitglieder werden zu einem finanzierbaren Preis entlastet und können die Aufgaben, welche die eigenen Kräfte übersteigen, in verantwortungsvolle Hände geben.

Daheim statt Heim – das sehen wir als unsere Aufgabe an

Unsere Dienstleistung

Wir organisieren in Zusammenarbeit mit unseren osteuropäischen Kooperationspartnern eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb von sieben Tagen. Ihre qualifizierte Betreuungskraft wählen wir exakt nach Ihren Ansprüchen was Erfahrung im Pflegebereich und Kenntnisse der deutschen Sprache anbelangt aus. Die sich für Sie ergebenden Kosten können Sie unserer Aufstellung entnehmen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen jetzt und über die gesamte Vertragslaufzeit als Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Betreuungswelt versteht sich als Schnittstelle, die Ihre Anliegen in Osteuropa vertritt.

Unser Leistungsversprechen an Sie

  • Objektive, kompetente und kostenlose Beratung
  • Ein Preis für alle Betreuungsleistungen ohne weitere Zusatzkosten
  • Erfahrene, einfühlsame und professionelle Betreuungskräfte
  • 100% legale Betreuung nach Entsendegesetz mit der A1-Bescheinigung
  • Persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen
  • Wir sind für Sie 365 Tage erreichbar
  • Wir distanzieren uns von jeglicher Ausbeutung und Schwarzarbeit
  • Wir kümmern uns um den reibungslosen Wechsel der Betreuungskräfte

Kosten

Unsere komplette Beratungsdienstleistung ist für Sie vor Vertragsabschluss vollständig kostenlos und selbstverständlich unverbindlich.

Die monatlichen Kosten unterscheiden sich vor allem durch die unterschiedlichen Deutschkenntnisse sowie Erfahrungen in der Pflege und Betreuung.

Zusätzliche Erfordernisse was nächtliche Arbeit, die Betreuung weiterer Personen im gleichen Haushalt oder Spezialqualifikationen anbelangt, werden bei der Erstellung Ihres individuellen Angebots berücksichtigt.

Zusätzlicher Aufwand:

Die Betreuungskraft erhält im Haushalt der zu betreuenden Person kostenlos Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten für An- und Abreise sind bei einigen Kooperationspartnern bereits im Preis enthalten.

Zuschüsse und Kostenerstattung

Sie müssen die Kosten für Betreuungs- und Pflegepersonal nicht alleine tragen! Seit dem 01. Januar 2017 werden pflegebedürftige Personen einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Nach dieser Zuordnung bemisst sich die Höhe des Zuschusses, welchen Sie durch die Pflegekassen auf Antrag erhalten können.

Die Betreuungswelt hilft Ihnen, bezahlbar ein lebenswürdiges Umfeld zu erhalten. Nachfolgend eine Aufstellung über die Leistung der Pflegekassen (Geldleistungen/Pflegegeld bei Pflege zu Hause für selbst beschaffte Pflegehilfen i.S.d. § 37 SGB XI) für den jeweiligen Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1 0,- € monatlich*
  • Pflegegrad 2 316,- € monatlich
  • Pflegegrad 3 545,- € monatlich
  • Pflegegrad 4 728,- € monatlich
  • Pflegegrad 5 901,- € monatlich

* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht allerdings ein Anspruch auf 125,- € monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Der Anspruch auf Pflegegeld wird reduziert (und kann unter Umständen vollumfänglich entfallen), soweit Sie Pflegesachleistungen und/oder eine Kombination von Geldleistung und Sachleistung (sog. Kombinationsleistung) in Anspruch nehmen.

Es können bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen nach §39 SGB XI bis zu 1.612,- € Verhinderungspflegegeld (bei Verhinderung einer Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen) jährlich in Anspruch genommen werden. Als Mindestanforderung für diese Leistung, die über einen maximalen Zeitraum von 42 Kalendertagen in Anspruch genommen werden kann, ist ein Pflegegrad 2 festgeschrieben. Außerdem muss sich die zu pflegende Person seit mindestens 6 Monaten in der häuslichen Pflege befinden.
Darüber hinaus können 50% des Leistungsbetrages der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege (bis zu 806,- € jährlich) ausgegeben werden.
Damit steigt die Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2.418,- € pro Jahr.

20% der gesamten Kosten, bis zu maximal 4.000,- € jährlich, können als haushaltsnahe Dienstleistung durch die betreute Person steuerlich geltend gemacht werden, wenn alle Voraussetzungen des § 35a EstG erfüllt sind. Dies entspricht monatlich bis zu 333,- €.

Nach § 33 EStG können grundsätzlich medizinisch notwendige Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angegeben werden.

Darüber hinaus gibt es alternativ zu einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung den Pflege-Pauschbetrag für Angehörige gem. § 33b Abs. 6 EStG unter gewissen Voraussetzungen. Als Pflege-Pauschbetrag wird gewährt:

  • bei Pflegegrad 2: EUR 600
  • bei Pflegegrad 3: EUR 1.100
  • bei Pflegegrad 4 oder 5: EUR 1.800

Für weitere Informationen zum Thema Pflege und Zuschüsse sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns.

Die vorstehenden rechtlichen und steuerlichen Informationen sind unverbindlich. Für verbindliche Informationen zum Thema Zuschüsse/Verhinderungsgeld und Steuererleichterungen sprechen Sie Ihre Pflegeversicherung/Pflegekasse und/oder Ihren Steuerberater an.

Die Leistungen unserer Betreuungskräfte.

Die Betreuung in den eigenen vier Wänden erfordert ein hohes Maß an Erfahrung, Taktgefühl und hauswirtschaftlichen Kenntnissen. Unsere Betreuungskräfte aus Osteuropa unterstützen Sie rund um die Uhr bei der Bewältigung des Alltags.

Grundversorgung

  • Unterstützung bei der Körperhygiene wie Waschen, Duschen, Baden, Kämmen,
  • Rasieren, Mundpflege, Eincremen, Zähneputzen, Intimpflege
  • Inkontinenzversorgung
  • Hilfe bei Nahrungszubereitung, Nahrungs- und Getränkeaufnahme
  • Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung
  • An Medikamenteneinnahme erinnern
  • Prophylaxe

Hauswirtschaftliche

  • Täglich anfallende Reinigungsarbeiten
  • Einkaufen
  • Waschen und Wechseln der Wäsche
  • Essenszubereitung
  • Haustierversorgung
  • Zimmerpflanzenpflege
  • Waschen, Bügeln

Aktivierende Versorgung

  • Hilfe beim selbstständigen Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfestellung beim Gehen, Stehen und Treppensteigen
  • Verlassen und wieder aufsuchen der Wohnung
  • Mobilisierung nach Anleitung durch Therapeuten
  • Lagern nach Plan

Individuelle Betreuung nach Wunsch

  • Begleitung zu Arztterminen, Apotheken und Selbsthilfegruppen
  • Begleitung zu Ausflügen
  • Begleitung zum Frisör und Behörden
  • Tagespost bearbeiten
  • Gesellschaftsspiele
  • Spaziergänge
  • persönliche Zuwendung, gemeinsames Lesen